Aktuelles
Mehrwertsteuersenkung 2020
Aareon unterstützt Sie bei den Herausforderungen der Rechnungslegung
Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gelten niedrigere Mehrwertsteuersätze, die auch für Ihr Unternehmen Auswirkungen auf Rechnungslegung und Zahlungsverhalten haben können. Konkret bedeutet das für Sie: Prozesse umstellen, Rechnungen anpassen und Richtigkeit prüfen.
Das Datum der Leistungserbringung ist dabei entscheidend für die Anwendung des entsprechenden Steuersatzes. Und genau das kann die Sache kompliziert machen, z. B. bei Abschlags-, Jahres- und Schlussrechnungen. Hier müssen Sie mitunter mehrere Mehrwertsteuerätze ausweisen.
Ihre Anpassungen haben auch Auswirkungen auf die XML-Bestückung der E-Rechnung haben. Wir unterstützen Sie hierbei gerne und bieten Ihnen ein Testpaket an, um Ihre Rechnungsübertragung zu überprüfen, Übertragungsfehlern vorzubeugen und den Sachverhalt abzusichern.
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Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Testpaket für 5 Rechnungen
- Prüfung und Korrekturempfehlung
- Unterstützung bei Nachtests
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende Hinweise:
- Wird eine E-Rechnung mit mehreren Mehrwertsteuersätzen über die Standardschnittstelle via Rechnungsportal übertragen, ist sicherzustellen, dass pro Mehrwertsteuersatz eine Buchungsposition übertragen wird. Die Buchungsposition bildet die Klammer um alle Rechnungspositionen mit gleicher Leistung (falls relevant BK01-Nummer/Kontierungsangaben und Mehrwertsteuersatz) und fasst alle Beträge, wie in den Anbindungsprojekten abgenommen, zusammen. Die Angabe des Mehrwertsteuersatzes auf der Rechnungskopfebene der XML-Struktur bleibt in diesem Fall leer.
- Wird als E-Rechnungsformat ZUGFeRD genutzt, ist sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuersatz-Angaben zur Rechnungsposition eindeutig und dazugehörige Zeiträume genau definiert sind.